Statuten der Agentur
„Die Wirtschaftsförderer“
§ 1
Name des Vereins
Der Name der Agentur lautet „Die Wirtschaftsförderer n.e. V.“.
Sein St®ammsitz ist Mellrich i. W..
§ 2
Ziel des Vereins
Der Zweck des Vereines ist die Förderung der Wirtschaft im allgemeinen als auch der Gastwirtschaft im besonderen.
Das sinngebende Ziel des Vereins ist der Erhalt der lokalen Wirtschaft besonders in Zeiten schwacher Konjunktur und stagnierendem Wirtschaftswachstums.
§ 3
Gesellschaftsform
Da uns die Möglichkeit eröffnet worden ist, uns in der sogenannten Ich-AG zu institutionalisieren, sahen wir uns genötigt, uns mit Gleichgesinnten in einer Gesinnungsgemeinschaft gleichen Rechtes zu organisieren (Wir-AG).
§ 4
Wahlspruch
Der Wahlspruch der Vereinigung lautet getreu der Maxime, gutes zu tun und weiter zu trinken:
„Gutes Voll Bringen“
Ein gutes Pferd springt ja auch nicht höher als es muß.
§ 5
Mitgliedschaft
§ 5a
Charakter der Mitgliedschaft
Der Agenturzirkel besteht ausschließlich aus männlichen Mitgliedern.
§ 5b
Erwerb der Mitgliedschaft
Geschäftsanteile an der Agentur (i.e. Teilhaberschaft) kann jeder zeichnen, indem er die örtliche Wirtschaft aktiv durch persönliches und kontinuierliches Opfer fördert (vgl.§1).
§ 5c
Mitgliederzahl
Die Mitgliederzahl ist auf 12 ( in Worten zwölf) Männer begrenzt.
§ 5d
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in persona endet durch Tod. Sie kann in familia ausschließlich an den männlichen Erstgeborenen vererbt werden.
§ 6
Gastst®ammler
§ 6a
Definition
Temporäre Teilnehmer einer oder mehrer St®ammtischrunden (Agenturmeetings) erbringen den Vereinsmitgliedern ihre Ehrerbietung, indem sie in der Wirtschaft ein Gedeck alkoholischer Gärung der Runde darbringen.
§ 6b
Antragsformalien
Der Antrag von Gastst®ammlern auf Teilnahme an einer Stammtischrunde ist schriftlich zu stellen und kann nur durch eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmberechtigten positiv beschieden werden.
§ 7
Beitrag
Zur Finanzierung der Agenturtagungen sind per montis et persona 15,00 € auf dem Vereinskonto per Lastschrift anzuhäufen. Des weiteren sind je Zusammenkunft der Runde explizit zur Wirtschaftsförderung 10,00 € zur Verfügung zu stellen.
Fakultative Gaben finanzieller Art sind unabhängig von Alter und Besitzstand allzeit willkommen.
§ 8
Vorzeitiges Unterbrechen der Anwesenheitsdauer
Wer den St®ammtisch vor 23 Uhr verlässt und somit seine Anwesenheit bei der Tagung unterbricht, begleicht die bis tempo angefallenen Fördersummen. Näheres, insbesondere Abweichungen und Verschärfungen hierzu bestimmt der Stammtisch mit qualifizierender Mehrheit.
§ 9
Förderung der körperlichen Ertüchtigung
Es werden vier Exkursionen in Wirtschaftsbranchen durchgeführt, die in essentieller Geschäftsbeziehung zur örtlichen Wirtschaft stehen, insbesondere in vorgelagerte Industriebetriebe.
§ 10
Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung findet, einer bewährten Tradition folgend, immer an Kar(l)Freitag nach 17 Uhr MEZ im Gartenhaus im Wildgehege in voll wilder Umgebung bei Jochen Grae-Budde statt.
§ 11
Generelles
Es wird weiter getrunken.
§ 12
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung besteht aus dem GeneralVollKonsul, dem 1. VollFinanzKonsul und dem 1. VerwaltungsVollKonsul.
§ 13
Gründungsmitglieder
Jochen Grae: GeneralVollKonsul
Norbert Grae zu Böckum: VollKonsul für interne Angelegenheiten
Klaus Menke: HauptVollKonsul für externe Angelegenheiten
Torsten Menke: 1. FinanzVollKonsul
Thorsten Diekmann: VollKonsul für externe Angelegenheiten
Claus Cordes: RevisionsVollKonsul
Clemens Cordes: 1. VerwaltungsVollKonsul
Andreas Milaege: Schönschreibling/SchönschreibVollkonsul
Holger Sommer zu Räuberhausen: KonsumVollKonsul
Andreas Pöppelbaum: VollKonsul für externe Angelegenheiten
Mark Bergmann: VollKonsul für auswärtige Angelegenheiten
§ 14
N.N.
(zur internen Bearbeitung: Muß hier rein, da 13 keine gute Zahl ist)